Dazu führte sie aus, dass sie dies bis heute nicht wisse. Man habe ihr keine Chance gegeben und das Kind gleich nach der Geburt «einfach» weggenommen (Delegierte Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 19. August 2016, Z. 789–790). Das steht in augenscheinlichem Widerspruch zum vorne bereits zitierten, ausführlich begründeten und rechtskräftigen KESGer-Entscheid KES 15 25 vom 20. Februar 2015. Mit dieser unverändert ablehnenden Haltung gegenüber der kindesschutzrechtlichen Ausgangssituation ist höchst fraglich, unter welchem Titel sie sich eine nachhaltig bessere Kooperation mit der KESB vorstellt.