In ihren Aussagen lässt sich die Tendenz ausmachen, dass sie die tatsächliche Dramatik (insbesondere die prekäre Fluchtsituation mit dem Kleinkind) herunterzuspielen versucht. So gab sie an, dass es ihr auf der Flucht, abgesehen von ständigen finanziellen Sorgen sowie dem Umstand, dass sie keine feste Wohnung gehabt habe, «gut» gegangen sei. Sie sei nie an ihre körperlichen oder psychischen Grenzen gekommen (Delegierte Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 19. August 2016, Z. 828–833).