Angesichts der geschilderten Geschehnisse einerseits – bei welchen ein Kausalzusammenhang mit ihrem psychischen Zustand kaum von der Hand zu weisen ist – sowie ihrer Weigerung zur medizinischen Abklärung und ihren z.T. starken Bagatellisierungen andererseits, muss auf eine bei der Beschwerdeführerin kaum vorhandene Krankheitseinsicht geschlossen werden. In ihren Aussagen lässt sich die Tendenz ausmachen, dass sie die tatsächliche Dramatik (insbesondere die prekäre Fluchtsituation mit dem Kleinkind) herunterzuspielen versucht.