Eine Begutachtung fand dann allerdings nicht statt, da eine von ihr gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde durch das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht Bern (nachfolgend: KESGer) am 11. Juli 2014 gutgeheissen und sie aus der UPD Bern entlassen wurde. Dies insbesondere, weil die (damals hochschwangere) Beschwerdeführerin anlässlich der Verhandlung dem KESGer versicherte, dass sie im Falle einer Entlassung die ärztlichen Termine (gynäkologische Untersuchungen) wahrnehmen werde, dass sie bereit sei, in eine Mutter-Kind Institution einzutreten, dass sie mit der Schweizerischen Stiftung Mutter und Kind wieder Kontakt aufnehmen werde sowie