_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, äusserte bereits in seinem kurzen Bericht vom 12. März 2014 zuhanden der KESB den Verdacht auf eine Panikstörung, eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, dissozialen, histrionischen, anankastischen, asthenischen und paranoiden Anteilen, differenzialdiagnostisch eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ mit sozialer Verwahrlosung sowie eine leichte Intelligenzminderung. Er kam zum Schluss, dass bei der Beschwerdeführerin eine schwerwiegende psychische Krankheit bzw. Beeinträchtigung besteht, weshalb er ihr empfahl, sich in kontinuierliche ambulante bzw. stationäre psychia-