naten in Untersuchungshaft versetzt. Die gegen die Anordnung der Untersuchungshaft erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer mit Beschluss vom 16. August 2016 ab (BK 16 316). 1.2 Am 8. September 2016 stellte die Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft ein Haftentlassungsgesuch. Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) wies das Haftentlassungsgesuch am 20. September 2016 ab.