7 Untersuchungshaft ist: Sein Wille zu Kooperation und stimmigen Aussagen, welche gegebenenfalls die Kollusionsgefahr zu bannen vermögen, ist sehr gering. Zusammengefasst besteht konkrete Verdunkelungsgefahr und sind diesbezüglich jetzt die folgenden Ermittlungshandlungen, welche der Beschwerdeführer in Freiheit beeinflussen könnte, an die Hand zu nehmen (vgl. Antrag Haftverlängerung vom 16. September 2016, S. 5): - Weitere Befragungen des Beschwerdeführers und von I._