_ gemäss dessen eigener Äusserung gefragt hat, «ob er an einem Ort sein Gras trocken könne. Das was er in seinem Büro schneidet» (in diesem Zusammenhang mutet es ferner zumindest sonderbar an, wenn der Beschwerdeführer angibt, zu 150% zu arbeiten, jeden Tag zwischen neun und zwölf Stunden [Protokoll Hafteröffnung vom 21. Juni 2016, Zeile 48]). Aus derartigen Anschuldigungen ergibt sich denn auch der fortwährende Kollusionswille, welchen der Beschwerdeführer durch sein Aussagemuster mehrfach belegt hat.