Namentlich die Audioüberwachungs-Protokolle belasten den Beschwerdeführer schwer. Deutlich macht dies der Umstand, dass er tröpfchenweise – nämlich immer dann, wenn die ihm vorgehaltenen Verdachtsmomente erdrückend werden – seine Beteiligung an den Machenschaften eingesteht. Er scheint ihn belastende Tatsachen jeweils so lange zu verleugnen, wie er meint, dass die Strafverfolgungsbehörden nichts Konkretes gegen ihn in der Hand haben. Denkt er sodann selber nicht mehr, dass die Behörden ihm glauben könnten, ist es in aller Regel so gewesen, wie diese es immer behauptet hatten.