5 Hinweise bestehen würden, wonach der Beschwerdeführer in einem grösseren Ausmass in den Handel und die Herstellung von Marihuana involviert sei als bisher angenommen. Dem Audioprotokoll Nr. 247 könne entnommen werden, dass er eine Indooranlage mit 20‘000 Watt Leistung betrieben habe, welche 24 kg Marihuana hervorgebracht habe.