Der Audi A6 des Beschwerdeführers spiele eine wichtige Rolle, habe er doch mutmasslich als Drogenlager gedient. Dieses Fahrzeug sei in der Zwischenzeit von I.________ der Polizei übergeben worden. Auch wenn die Suche nach Drogen im Fahrzeug negativ verlaufen sei, würden viele Fragen offen bleiben: «Wo war das Fahrzeug versteckt? Bei wem? Warum wurde der Standort nicht früher bekannt gegeben?» Zudem sei die Kollusionsgefahr mit den Mittätern nicht gebannt. Betreffend dieses Fahrzeug und das noch unbekannte Versteck werde der Beschwerdeführer Fragen zu beantworten haben. Schliesslich sei darauf hinzuweisen, dass