Belegt werde dies durch das Audiogespräch Nr. 1830: Der Beschwerdeführer habe sein eigenes Gras und dieses werde am L.________-Platz in H.________ getrocknet – also an jenem Ort, welcher zur Hälfte von I.________ und zur anderen Hälfte von jemand anderem gemietet worden sei. Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass an zwei von I.________ in H.________ gemieteten Standorten Marihuana hergestellt worden sei. Es bestehe der dringende Verdacht, dass der Beschwerdeführer zusammen mit I.________ die Drogenherstellung und den Handel betrieben habe. Beim Beschwerdeführer seien zu beiden Lokalitäten Schlüssel gefunden worden.