Die Staatsanwaltschaft führe in Zusammenarbeit mir der Kantonspolizei unter dem Aktionsnamen K.________ mehrere Strafuntersuchungen durch, unter anderem gegen E.________, F.________ und G.________. Gestützt auf die bisherigen Ermittlungen hätten sich diese der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz [BetmG; SR 812.121]) schuldig gemacht, begangen durch Anbau und Handel von Marihuana, bandenund gewerbsmässig. Sie seien im Grundsatz geständig. Im Zuge der Strafuntersuchung sei ein Fahrzeug, welches regelmässig von E.________ und F.______