Sie erleichtern nicht nur den Behörden die Entgegennahme von rechtserheblichen Erklärungen, sondern ermöglichen es dem Betroffenen ebenfalls, seine Anliegen unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen. Dies setzt voraus, dass die Formulare verständlich ausgestaltet sind, die massgebende Rechtslage korrekt wiedergegeben und sich aus der Unterzeichnung des Formulars eindeutige Rückschlüsse auf den Willen des Betroffenen ergeben. Die Formulare sollen von einem juristischen Laien und ohne Hilfestellung durch einen Beamten ausgefüllt werden können (Urteil des Bundesgerichts 1B_188/2015 vom 9. Februar 2016 E. 4.2 f.).