_ sei indes zunächst davon ausgegangen, dass auf eine Privatklage verzichtet worden sei. Er habe sich deshalb auf die Verteidigungsaufgabe konzentriert. Erst als dem Beschwerdeführer die Verfügung vom 20. Juni 2016 zugestellt worden sei, habe dieser bei Rechtsanwalt D.________ nachgefragt, ob er auch Schmerzensgeld verlangen könne. Er habe ausgeführt, nichts vom Verzicht auf eine Privatklage gewusst zu haben. Erst in diesem Zeitpunkt sei man auf die Problematik aufmerksam geworden und habe festgestellt, dass weder eine Arabischübersetzung noch eine Verbalisierung in den Akten ersichtlich seien.