Gegen Schluss der Einvernahme habe er angegeben, er wolle gegen den Beschuldigten eine Anzeige einreichen. Aufgrund dieser Angabe sei mit ihm das Formular «Strafantrag – Privatklage» ausgefüllt worden. Um dem Beschwerdeführer das Formular und seine damit verbundenen Rechte und Pflichten zu erläutern, sei ihm das Formular auf Englisch abgegeben und erläutert worden. Leider könne das Formular nicht auf Englisch am Computer bearbeitet werden, weshalb das Formular auf Deutsch unterzeichnet worden sei. Der Beschwerdeführer habe den Verzicht abgegeben und keine Fragen zum Formular gestellt.