3. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau begründete die angefochtene Verfügung wie folgt: Gemäss dem Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 15. Juli 2016 habe StatPol G.________, Langenthal, das Protokoll geführt und auf Englisch übersetzt. Der Beschwerdeführer habe sich mit der Übersetzung einverstanden erklärt und angegeben, dass er mit der Durchführung der Einvernahme auf Englisch einverstanden sei und es verstehen würde. Man habe sich mit ihm gut auf Englisch unterhalten können. Gegen Schluss der Einvernahme habe er angegeben, er wolle gegen den Beschuldigten eine Anzeige einreichen.