Die Beschuldigte gab an, der Beschwerdeführer dominiere bzw. terrorisiere sie seit langem, habe ihr unter anderem gedroht, sie fertig zu machen und ihrer Mutter etwas anzutun. Die Beschuldigte führte zudem aus, die Aufnahme aus Eigenschutz getätigt zu haben, da man ihr nie glaube, dass sich der Beschwerdeführer ihr gegenüber aggressiv zeige, er sie bereits mehrfach bedroht und versucht habe sie einzuschüchtern, er sich jedoch in Anwesenheit anderer Personen nie derart verhalte.