Der Beschuldigten wird vorgeworfen, mit ihrem Mobiltelefon während einer gemeinsamen Autofahrt – ohne Einwilligung des Beschwerdeführers – ein Streitgespräch aufgenommen zu haben und diese Aufnahme anlässlich der polizeilichen Einvernahme im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen häuslicher Gewalt abgespielt bzw. der Polizei überlassen zu haben. Gegen die Einstellungsverfügung erhob der Beschwerdeführer am 26. September 2016, vertreten durch Fürsprecher D.________, Beschwerde mit den Anträgen, die angefochtene Verfügung sei vollumfänglich aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, einen Schuldspruch wegen