Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) stellte am 8. September 2016 das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen unbefugten Aufnehmens von Gesprächen zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein. Der Beschuldigten wird vorgeworfen, mit ihrem Mobiltelefon während einer gemeinsamen Autofahrt – ohne Einwilligung des Beschwerdeführers – ein Streitgespräch aufgenommen zu haben und diese Aufnahme anlässlich der polizeilichen Einvernahme im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen häuslicher Gewalt abgespielt bzw. der Polizei überlassen zu haben.