6 ne genug Platz habe. Dass der Beschuldigte gleich danach wieder rückwärts fuhr, ist angesichts des geplanten Parkiermanövers nicht naheliegend. Ausserdem hätte die Beschwerdeführerin den Car, wenn er mit 4 km/h rückwärts gefahren wäre, gesehen und rechtzeitig reagieren können. Auch hätte der Beschuldigte die Beschwerdeführerin beim Rückwärtsfahren über die Rückspiegel gesehen, zumal er wusste, dass sie sich im hinteren Bereich seines Cars aufhielt.