Bei dieser Ausgangslage bleibt zu prüfen, welche Fahrtrichtung des Cars aufgrund der Umstände wahrscheinlicher erscheint. Die von der Staatsanwaltschaft vertretene Sachverhaltsvariante «Vorwärtsfahren» überzeugt, weshalb vorweg auf ihre Begründung sowie die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft verwiesen werden kann. Die Beschwerdeführerin sagte selber aus, der Beschuldigte sei vorwärts gefahren und sie habe links am Bus vorbeigeschaut, um zu sehen ob es vor-