Die Untersuchungen des UTD konnten die Frage der Fahrtrichtung ebenfalls nicht klären. Der UTD führte in seinem Bericht aus, es könne aufgrund des Spurenbildes nicht abschliessend definiert werden, ob sich der Unfall beim vorwärts- oder rückwärtsfahren ereignet habe. Es sind darüber hinaus keine Untersuchungshandlungen denkbar, welche die Frage der Fahrtrichtung abschliessend klären könnten. Auch die Verletzungen der Beschwerdeführerin könnten keinen Aufschluss darüber geben, ob der Car im Unfallzeitpunkt vorwärts oder rückwärts gefahren ist.