Wahrscheinlicher sei darum, dass der Unfall beim Vorwärtsfahren passiert sei, weil der Beschuldigte aufgrund der engen Platzverhältnisse durch die vorne parkierten Busse stark nach rechts habe einlenken müssen und dadurch sein Car hinten relativ stark ausschwenkt sei, was zu einer Platzverengung führt habe. Die Beschwerdeführerin habe damit wohl nicht gerechnet und sei deshalb eingeklemmt worden. Ausserdem sei die Beschwerdeführerin beim Rückwärtsfahren wohl eher hinter dem Bus gestanden und erst seitlich zwischen die Cars gegangen, als der Beschuldigte vorwärts gefahren sei, um nach vorne zu den dort parkierten Bussen zu sehen.