Entsprechend hätte er doppelt vorsichtig sein müssen. Ausserdem sei noch nicht abgeklärt worden, wie die Verhältnisse vor dem Car ausgesehen hätten. Aus dem Bericht des UTD lasse sich entnehmen, dass der Bereich vor dem Car vollständig frei gewesen sei. Es werde daher bestritten, dass der Beschuldigte seine Aufmerksamkeit ausschliesslich auf das Geschehen vor dem Car habe richten müssen. Es treffe ausserdem nicht zu, dass die Fahrtrichtung des Cars nicht mehr ermittelt werden könne. Eingehende Einvernahmen hätten noch nicht stattgefunden.