5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Gesuchstellerin - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsident A.________ (mit den Akten) Bern, 2. November 2016 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: