2 den, innerhalb derer eine Partei nach Kenntnisnahme der Ausstandsgründe zu reagieren hat (VERNIROY, in: Commentaire Romand, Code de procédure pénale suisse, Basel 2011, N. 8 zu Art. 58 StPO; Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 10 577 vom 7. Februar 2011 E. 4). Mit der am 12. Juli 2016 zugestellten Vorladung zur Hauptverhandlung wurde der Gesuchstellerin die Zusammensetzung des Gerichts bekanntgegeben. Dass die Gesuchstellerin hiervon Kenntnis hatte, geht aus ihren Eingaben hervor, welche jeweils explizit an Gerichtspräsident A._____