Begründet wurde das Ausstandsgesuch mit fortgesetzter Verweigerung der Akteneinsicht durch die Verfahrensleitung, Verweigerung der Zustellung von vier bzw. acht Seiten fehlender Akten sowie damit, dass der zuständige Gerichtspräsident Herrn C.________ – welcher jeweils die Eingaben für die Gesuchstellerin verfasste – seit 15 Jahren eine diesem zustehende Parteientschädigung verweigere. Die Gesuchstellerin beanstandete sinngemäss weiter, dass Gerichtspräsident A.________ sowohl in seinen Abweisungen der Akteneinsicht als auch in der Abweisung der gestellten Beweisanträge auf eine Rechtsmittelbelehrung verzichtet habe. Gerichtspräsident A.