Im Gegenteil wird nicht ein zu hoher, sondern ein zu tiefer Unternehmenswert suggeriert, wenn mit Jahresabschlüssen die finanzielle Lage einer Gesellschaft (in aller Regel aus steuerrechtlichen Gründen) etwas schlechter dargestellt wird als sie effektiv ist. Ausserdem ist mit Blick auf die Risiken von Nach- und Strafsteuern – wie bereits angetönt (vorne E. 2.3) – anzufügen, dass der durch die Aufrechnung privater Aufwendungen reduzierte Unternehmenswert durch allfällige Nachsteuern jedenfalls im konkreten Fall kompensiert wird, sodass weder aus strafrechtlicher noch aus ökonomischer Sicht ein Schaden entsteht.