So seien Buchhaltungsstelle, Revisionsstelle und der zuständige Rechtsanwalt mit Aufwand im Zusammenhang mit der Prüfung der gefälschten Urkunden und der zur Abwendung von weiterem Schaden vorzunehmenden Selbstanzeige belegt worden. Diesen Aufwand habe die G.________AG getragen, wodurch sich abermals der Beteiligungswert reduziert habe. In der Replik ergänzen die Beschwerdeführerinnen, dass die falschen Buchhaltungszahlen nicht nur gegenüber den Steuerbehörden, sondern im Rahmen der Verkaufsverhandlungen sowohl gegenüber den Beschwerdeführerinnen als auch gegenüber Drittinteressenten und der H._