Die gefälschten Buchhaltungen liessen sich nun belegen. Der Staatsanwalt verkenne, dass die Beschwerdeführerinnen als gemeinsame Beteiligte an der G.________AG die wirtschaftlich Berechtigten an dieser AG seien. Der Wert der Beteiligung reduziere sich durch jeden vermeidbaren Liquiditätsabfluss und jede vermeidbare Verpflichtung. Gleichzeitig reduziere sich durch zusätzlichen Aufwand der Ertragswert der Beteiligung in der jeweiligen Periode. Hier sei für die Kaufpreisbestimmung nicht eine klassische Bewertung, sondern eine am wirklichen Warenlagerwert orientierte Wertbestimmung vorgenommen worden.