Unmittelbar geschädigt ist dadurch allerdings die G.________AG selber. 2.5 Nach dem Gesagten liegt die Legitimation der Beschwerdeführerinnen zumindest nicht auf der Hand. Die Frage kann jedoch offengelassen werden, da die Beschwerde materiell – aus den bereits vorgebrachten sowie aus den nachfolgend dargelegten Gründen – ohnehin abzuweisen ist.