Das (vorher latente) Nachsteuerrisiko und die (aktuelle) Nachsteuerforderung hätten den Wert ihrer Beteiligung an der G.________AG zwar in der Tat reduziert – ob sie davon direkt oder nur indirekt betroffen gewesen seien, könne offen bleiben. Jedoch sei durch den in den Jahresabschlüssen etwas zu tief dargestellten Ertrags- und Unternehmenswert das Nachsteuerrisiko beziehungsweise die Nachsteuerforderung neutralisiert worden. Es liege daher kein Schaden vor. 2.4 Diesen Ausführungen, welche die unmittelbare Betroffenheit der Beschwerdeführerinnen (als Privatklägerinnen) beschlagen, ist beizustimmen.