Dies liege daran, dass sich zwei Effekte gegenseitig kompensierten: Einerseits habe die fiktive Schmälerung des Gewinns für die G.________AG das Risiko geschaffen, Nachsteuern bezahlen zu müssen. Andererseits sei ihre Ertragslage dadurch schlechter dargestellt worden als sie gewesen sei. Folglich sei nicht ein zu hoher, sondern ein zu tiefer Ertrags- und Unternehmenswert suggeriert worden. Betragsmässig sei das Nachsteuerrisiko gleich hoch wie die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem zu tief ausgewiesenen Unternehmenswert.