__ vorerst nicht parteiöffentlich befragt. Es liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft, welche Zeugen sie in welcher Reihenfolge befragt. Dies gilt selbst nachdem die Beschwerdekammer die Staatsanwaltschaft im Beschluss vom 9. September 2016 angewiesen hat, die Untersuchung im Sinne der Erwägungen weiterzuführen. Diesen Erwägungen ist bloss zu entnehmen, dass sich die vom Privatkläger beantragte Beweismassnahme aufdränge, um den Sachverhalt zu klären. Konkrete Weisungen zum weiteren Vorgehen wurden der Gesuchsgegnerin nicht erteilt.