Sie habe ausserdem die zwei in vorliegender Sache erfolgten Beschlüsse des Obergerichts erwähnt. Jedoch habe sie auch gesagt, dass nach dieser ersten Einvernahmeserie noch weitere Beweismassnahmen durchgeführt werden könnten, sollte es sich als angezeigt erweisen. Insbesondere habe sie gesagt, dass die vorerst nicht einvernommenen Zeugen in einer zweiten Runde befragt werden könnten. Hier verweise sie auch auf die Formulierung in der Verfügung vom 15. September 2016, wonach auf die Befragung der zweiten, erst polizeilich einvernommenen Person vorerst verzichtet werde.