Sie habe dem Verteidiger des Gesuchstellers gesagt, dass sie vorerst nur drei Zeugen befragen wolle, wie in der Verfügung angekündigt. Es stimme, dass sie gesagt habe, nach Durchführung dieser Einvernahmen den Erlass eines Strafbefehls zu prüfen. Sie habe auch die Möglichkeit erwähnt, dass die beiden weiteren Zeugen auch vom Regionalgericht befragt werden könnten, sollte der Gesuchsteller gegen einen allfälligen Strafbefehl Einsprache erheben. Sie habe ausserdem die zwei in vorliegender Sache erfolgten Beschlüsse des Obergerichts erwähnt.