1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen B.________ ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung zum Nachteil von D.________ (nachfolgend: Privatkläger). Am 1. Juni 2016 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen B.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) ein. Die vom Privatkläger dagegen erhobene Beschwerde hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen am 9. September 2016 gut. Sie hob die staatsanwaltschaftliche Verfügung vom 1. Juni 2016 auf und wies die Staatsanwaltschaft an, die Untersuchung im Sinne der Erwägungen weiterzuführen.