7 schwerdeführer wollte mit dem Beschuldigten 4 den Enkel bzw. Sohn bei der Strafund Zivilklägerin abholen, nachdem ihnen im Kindergarten mitgeteilt worden war, dass dieser bereits von der Mutter abgeholt worden war. Das Besuchsrecht stand dem Beschuldigten 4 in diesem Zeitpunkt zu. Dies bestätigte auch der damals vor Ort anwesende Polizist in seiner Einvernahme.