Trottoir geführt worden. Die daran beteiligten Personen hätten sich offenkundig keine Mühe gegeben darauf zu achten, den Inhalt des Gesprächs vor Drittpersonen zu verbergen. So hätten die auf der Tonspur dokumentierten Äusserungen ohne weiteres durch Nachbarn, Passanten oder Kunden der angrenzenden Geschäftsliegenschaften wahrgenommen werden können. Diesen Ausführungen schliesst sich auch die Generalstaatsanwaltschaft an. 6.3 Ein Gespräch ist nichtöffentlich, wenn die Gesprächsteilnehmer in der begründeten Erwartung ein Gespräch führen, das ohne technische Hilfsmittel nicht mitgehört werden kann.