Diesbezüglich erfolgte am 5. Januar 2016 eine Gerichtsstandsanfrage der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland. Am 6. Januar 2016 bestätigte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Übernahme des Gerichtsstandes und teilte dies am 7. Januar 2016 den Parteien sowie dem Beschwerdeführer mit.