Die auf Entfernung von Aktenstücken gerichtete Beschwerde betrifft nicht die Frage, ob ein bestimmtes Beweismittel erhoben werden soll, sondern die Frage, inwieweit die Beweiserhebung rechtmässig durchgeführt wurde. Wie ausgeführt, soll mit der Entfernung von unverwertbaren Beweismitteln aus den Akten nach der Intention des Gesetzgebers sichergestellt werden, dass diese die Entscheidfindung des Gerichts nicht beeinflussen können.