u.a. den Beweisantrag des Beschuldigten 4 und des Beschuldigten 1 um Entfernung der in den Akten enthaltenen Videosequenzen und den daraus gewonnen Standbildern ab. Dagegen reichte der Beschuldigte 1 (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 16. September 2016 Beschwerde ein mit den Anträgen, die Verfügung der Staatsanwaltschaft sei aufzuheben, die Tonspuren der Videodateien seien aus den Akten zu weisen, eventuell seien die Akten zur Durchführung weiterer Beweismassnahmen und zur Neubeurteilung im Sinne der nachfolgenden Begründung an die Vorinstanz zurückzuwiesen, unter