Die Vorschriften über die kaufmännische Buchführung dienen der Information und erfüllen Schutzfunktionen. Deren Verletzung stellt ein zivilrechtlich vorwerfbares (widerrechtliches) Verhalten dar (Urteil des Bundesgerichts 6B_271/2009 vom 6. August 2009 E. 3.5.3 f.). Der Beschwerdeführer handelte zudem schuldhaft. Wie die Staatsanwaltschaft zutreffend ausführt, war er als Geschäftsführer und (Mit)Eigentümer der F.________ AG für die korrekte und vollständige Erstellung der Jahresrechnungen verantwortlich.