Jedoch sagte er ebenfalls aus, dass ihm die näheren Umstände betreffend die Rechnung Nr. 3097 nicht bekannt seien. Er habe den Aktienkaufvertrag und die Austrittsvereinbarung vom 14. Juli 1998 gesehen. Diese seien bei den Revisionsunterlagen. Er könne sich aber nicht daran erinnern, ob er den Lieferabnahmevertrag früher einmal gesehen habe; wenn er in den Revisionsunterlagen gewesen sei, habe er ihn gesehen, ansonsten eher nicht. Falls ihm der Lieferabnahmevertrag bekannt gewesen wäre, hätte es dies intern mit einem Juristen geprüft und mit einem Mandatskollegen den Fall besprochen (Einvernahmeprotokoll S. 3 Z. 31 ff. und S. 4 Z. 1 ff.).