Er sei noch heute der Meinung, dass die Verbindlichkeit nie hätte verbucht werden sollen. Im Anhang der Jahresrechnung hätte man den Betrag hingegen erwähnen müssen, was sicherlich fälschlicherweise nicht gemacht worden sei (pag. 0285 Z. 47 f. sowie pag. 0284 Z. 50 f.). 5.5 Durch die erfolgswirksame Verbuchung der Rechnung Nr. 3097 wurde in der Jahresrechnung 1997 ein Ertrag ausgewiesen, der noch gar nicht erzielt worden war.