___ AG erfolgswirksam (als Ertrag) verbucht. Die gemäss Lieferabnahmevertrag bestehende Verpflichtung, wonach die ADV H.________ AG von der F.________ AG bis zum Betrag von CHF 800‘000.00 Softwareprogramme beziehen könne, wurde weder in der Jahresrechnung 1997 noch in denjenigen der folgenden zwei Jahren bilanziert. Erst mit dem Wechsel der Revisionsstelle im Jahre 2000 wurde die entsprechende Verpflichtung gegenüber der ADV H.________ AG erstmals in der Bilanz als Schuld erfasst. Der Beschwerdeführer sagte diesbezüglich aus, mit der Rechnung Nr. 3097 sei die Lieferung im Jahr 1997 erfolgswirksam verbucht worden.