Am 12. März 1999 erwarb der Strafkläger für CHF 240‘000.00 Aktien der F.________ AG vom Beschwerdeführer. Am 24. Januar 2000 erklärte der Strafkläger aufgrund persönlicher Umstände seinen Rücktritt aus dem Verwaltungsrat der F.________ AG, worauf der Beschwerdeführer fortan als einziges Verwaltungsratsmitglied und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift fungierte. Die finanzielle Lage der F.________ AG verbesserte sich auch in der Folge nicht, so dass die Gerichtspräsidentin 3 des (seinerzeitigen) Gerichtskreises X Thun am 13. August 2002 den Konkurs über die Gesellschaft eröffnete.