Gegen diese Verfügung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 16. September 2016 Beschwerde mit den Anträgen, die Verfügung sei aufzuheben, die ausgeschiedenen Verfahrenskosten seien auf die Staatskasse zu nehmen und ihm sei eine Entschädigung von CHF 64‘224.60 auszurichten. Zudem sei für die ausgeschiedenen Verfahrenskosten und die Entschädigung vollumfänglich Rückgriff auf den Strafkläger zu nehmen. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.