1. 1.1 Mit Verfügung vom 14. September 2015 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ bezüglich der Vorwürfe des Betrugs und der Urkundenfälschung (betreffend die Jahresrechnungen 1997 bis 1999) ein, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. In Bezug auf die übrigen Vorwürfe (betrügerischer Konkurs, Misswirtschaft und Urkundenfälschung) erhob sie am 11. November 2015 Anklage beim Regionalgericht Oberland.